ZUSTIMMUNG
Mit der Erteilung eines Auftrages oder der Übergabe einer Sendung an uns erklären Sie sich auch ohne Unterschrift auf einem Dokument für Ihre Person sowie als Vertreter für oder im Auftrag jeder weiteren Person, die Interesse an dieser Sendung hat, mit allen Bedingungen dieser AGB einverstanden.
IHRE VERPFLICHTUNGEN
Sie garantieren, dass jeder Artikel dieser Sendung einschliesslich der dazu gehörigen Begleitpapiere gesetzeskonform und für den Transport durch uns annehmbar ist, und dass die Sendung so ordnungsgemäss beschrieben, klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet, bezettelt und adressiert ist, dass eine sichere Beförderung bei Einhalt verkehrsüblicher Sorgfalt sichergestellt ist. Artikel, die nicht notbremsresistent verpackt werden können, gelten auch dann als nicht gehörig verpackt, wenn wir sie nach Absprache mit Ihnen annehmen. In diesem Fall erfolgt der Transport frei von Haftung. Sie haben die Pflicht dafür zu sorgen, dass von Ihrer Sendung keine Gefahr für weiteres Transportgut und Dritte ausgeht. Bei Gefahrgut-, Arznei- und Lebensmitteltransporten verbleibt die Beschreibung der mit dem spezifischen Transportgut zusammenhängenden Risiken in Ihrer Verantwortung. Sie verfügen insbesondere über die notwendigen Kenntnisse betreffend der Klassifizierung gefährlicher Güter (gemäss ADR), der Stabilität von Arzneimitteln bzw. der für Lebensmittel relevanten Mikroorganismen. Sie entscheiden über Temperaturvorgaben und das Vorgehen bei beschädigter und nicht konformer Ware.
HAFTUNG
Wir haften bei innerschweizerischen Transporten nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (insbes. Art. 440-457). Bei Auslandsfahrten haften wir gemäss Internationaler Vereinbarung über Beförderungsverträge auf der Strasse (CMR).
HAFTUNGSBEGRENZUNG
Bei Transporten und damit verbundenen Lagerdienstleistungen bis zu 30 Tagen haften wir unabhängig vom Frachtgewicht für maximal CHF 30’000.- pro Sendung. Bei weiteren Dienstleistungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit einem Transport stehen, haften wir für maximal CHF 500.-. Unabhängig von der Haftungsgrundlage übernehmen Sie pro Fall 10% des Schadens selbst, maximal aber CHF 500.- (Selbstbehalt).
NICHT ÜBERNOMMENE HAFTUNGEN
Wir übernehmen keine Haftung bei: Transport lebender Tiere; von Kunstgegenständen und Gegenständen mit Kunst- oder Liebhaberwert, mit einem Einzelwert von mehr als CHF 20‘000.-; gezogenen Losen; Banknoten; Edelmetalle – unverarbeitet, in Barren oder gemünzt, deren Wert mind. gleich dem Wert des Silbers ist; kurante Geldstücke aus Nichtedelmetallen; Güter die auf eigener Achse reisen. Wir übernehmen keine Haftung bei Einlagerung von Spezialwaren. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden. Wir haften nicht für Ihre Handlungen oder Unterlassungen, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf falsche Warendeklaration, unangemessene oder unzureichende Verpackung, Sicherung, Markierung oder Adressierung Ihrer Sendung, oder für die Handlungen oder Unterlassung des Empfängers oder einer an der Sendung sonst interessierten Person.
Wir übernehmen auch keinerlei Haftung, wenn Sie oder der Empfänger unsere Vertragsbestimmungen verletzen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an firmenfremden Geräten und Fahrzeugen, falls diese in Absprache mit Ihnen zum Einsatz kommen.
Höhere Gewalt z.B. Erdbeben, Krieg, Streik, Unwetter, Verkehrsbehinderungen usw. entbindet uns von jeglicher Haftung. Insbesondere gelten Laufzeitzusagen bei höherer Gewalt nicht. Wir haften auch nicht für Schäden infolge Luftfeuchtigkeit, Temperatureinflüsse (ausser bei temperaturgeführten Transporten), Vorgänge, die in der Natur der Güter liegen, wie Selbstverderb, Erhitzung, Selbstentzündung, Schwund, Abgang, gewöhnliche Leckage und Ungeziefer, das von den transportierten Gütern stammt.
VERSICHERUNG
Wir können – auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin – für Sie eine Transport-Waren-Versicherung abschliessen. Unsere Funktion beschränkt sich dabei auf die Beschaffung der geeigneten Transportversicherung mit der von Ihnen gewünschten Deckung. Die Versicherung gilt erst, wenn sie von uns schriftlich (auch E-Mail und Fax) bestätigt wurde.
SCHADENERSATZANSPRÜCHE
und Ansprüche bei Eintritt eines Versicherungsfalls müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich an uns gestellt werden, andernfalls können wir solche Ansprüche nicht mehr berücksichtigen. Wenn der Empfänger die Sendung ohne einen Vermerk hinsichtlich erkennbarer Schäden annimmt, unterstellen wir, dass die Sendung unversehrt abgeliefert wurde. Innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Schadensanzeige muss diese durch Vorlage aller notwendigen Unterlagen Ihrerseits vollständig dokumentiert sein. Wir sind nicht zur Bearbeitung irgendwelcher Schadenersatzansprüche verpflichtet, solange nicht alle Transportkosten bezahlt sind; eine Verrechnung oder Aufrechnung mit Ersatzansprüchen ist nicht möglich. Das Recht auf Schadenersatz erlischt, wenn nicht innerhalb von einem Jahr nach Auslieferung der Sendung oder nach dem Datum, an dem die Sendung hätte ausgeliefert werden sollen, Klage erhoben ist.
PREISE
Es gelten die Preise gemäss der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Internet publizierten Preisliste von Citytrans. Besondere, von der allgemeinen Preisliste abweichende Preisabsprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Wo Preisabsprachen in Zusammenhang mit einem langfristigen Vertrag mit Kündigungsklausel getroffen wurden, verfallen sie bei ausserterminlicher Kündigung rückwirkend für die Dauer von einem Jahr. Wir sind in diesem Fall berechtigt, für den der ausserterminlichen Kündigung vorausgegangenen Zeitraum von einem Jahr den Preis gemäss allgemeiner Preisliste zu verlangen bzw. rückwirkend die Differenz einzufordern.
ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG
Auch wenn Sie uns andere Zahlungsbedingungen angeben, haften Sie vorrangig für alle Kosten, einschliesslich Transportkosten und möglicher Extragebühren, ebenso für alle Kostenbelastungen durch Zölle und Steuern einschliesslich jener Gebühren, die im Zusammenhang mit denselben entstehen und für die wir in Vorleistung getreten sind, sowie für alle Zölle, Zollabgaben, Geldbussen und Geldstrafen, Steuern sowie für unsere Anwalts- und Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit einer Sendung, im Falle der Nichtbezahlung durch den Adressaten. Ebenfalls haften Sie für alle Kosten, die uns durch das Zurücksenden Ihrer Sendung an Sie oder durch eine Zwischenlagerung der Sendung entstehen können. Wurde Zahlung durch den Empfänger vereinbart und widersetzt sich dieser der Zahlung oder ist er zahlungsunfähig, können wir das Entgelt sowie die ausserordentlichen Kosten unabhängig anders lautender Vereinbarungen von Ihnen einfordern. Eine Haftung trifft uns in diesem
Falle nur, wenn Sie ausdrücklich Barzahlung durch den Empfänger verlangt haben und wir die Sendung dem Empfänger trotz Zahlungsverweigerung und ohne Rücksprache mit Ihnen ausgehändigt haben. Die Verrechnung ihrer Zahlungsverpflichtung mit Ansprüchen, die sie uns gegenüber haben, ist generell ausgeschlossen.
VERZOLLUNG
Durch Übergabe der Sendung an uns ernennen Sie uns zu Ihrem Zollbevollmächtigten allein zum Zwecke der Zollfreigabe und bevollmächtigen uns zur Ernennung eines Verzollungsagenten zwecks Durchführung der Verzollung, sofern Sie uns schriftlich keinen anderen Verzollungsagenten namentlich angeben. In Einzelfällen können die örtlichen Behörden zusätzliche Unterlagen anfordern, die unsere Bevollmächtigung bestätigen. Es ist Ihre Pflicht, die nötigen Dokumente und Bestätigungen auf Wunsch vorzulegen. Sie sind verantwortlich für und garantieren uns die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen, einschliesslich jedoch nicht beschränkt auf Zollrechte, Ein- und Ausfuhrbestimmungen und staatliche Regelungen jeden Landes, in welches, aus welchem, durch oder über welches Ihre Sendung transportiert wird. Sie erklären sich bereit, diese Art von Informationen bereitzustellen und die für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze, Regelungen und Vorschriften erforderlichen Dokumente auszufüllen und der Sendung beizufügen. Wir übernehmen Ihnen oder dritten Personen gegenüber keine Haftung für Verlust, Schäden oder Kosten, die durch Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstanden sind.
ANWEISUNG
Falls Sie nicht alle für die Beförderung notwendigen Dokumente ausfüllen oder diese sich für die Ausführung des Auftrages oder für den Bestimmungsort als unvollständig erweisen, beauftragen Sie uns hiermit, soweit gesetzlich zulässig, die Dokumente für Sie und auf Ihre Kosten zu vervollständigen, zu korrigieren oder zu ersetzen. Hierzu besteht jedoch von unserer Seite keine Verpflichtung. Wir haften weder Ihnen noch einer dritten Person gegenüber für unser Handeln in Ihrem Interesse nach dieser Bestimmung.
BESTANDESSCHUTZ
Bei vielen Dienstleistungen werden unsere Mitarbeiter speziell für Ihre Bedürfnisse geschult und durch die Entwicklung neuer Abläufe spezifisches Wissen aufgebaut. Dieses Wissen und unser Mitarbeiterbestand sind geschützt. Sie dürfen
deshalb während unserer Zusammenarbeit und bis zu einem Jahr danach keine Mitarbeiter von uns abwerben oder ohne unsere Zustimmung anstellen. Wo sie einen Mitarbeiter übernehmen wollen, sind grundsätzlich drei Monatslöhne als Entschädigung geschuldet.
POSTCOM
Streitfälle über Postdienstleistungen können der Schlichtungsstelle Ombud-Postcom unterbreitet werden.
GERICHTSSTAND ist Zürich (Schweiz)