BEGRIFFE
AUSLANDSFAHRT (ZUSCHLAG)
Kostenpauschale für jede auf dem Landweg von der Firma selbst durchgeführte Auslandsfahrt (kein Worldwide Service).
AVISIERUNG
Ankündigung einer Abholung oder Zustellung. Bei Abholaufträgen auch die Vorabklärung, ob eine regelmässig wiederkehrende Station im Einzelfall angefahren werden muss.
BADGEHANDLING
Betrifft die Registrierung, Verwaltung und Bereitstellung von Zutrittsmitteln wie Badge, Kundenschlüssel und Codes.
BERGSTRECKE
Als zuschlagspflichtige Bergstrecke gilt eine Fahrt, wenn die Bergstrecke die Gesamtstrecke massgeblich prägt. Für die Berechnung des Zuschlags ist die Gesamtstrecke heranzuziehen.
DIREKTFAHRT ÜBERLAND EINFACH
Eine Fahrt ohne Zusatzstation, die einen Punkt innerhalb eines Zonengebiets mit einem beliebigen Punkt ausserhalb des Zonengebiets verbindet.
DIREKTFAHRT ÜBERLAND SPEZIFISCH
(1) Eine Fahrt mit Zusatzstation, die einen Punkt innerhalb eines Zonengebiets mit mindestens einem Punkt ausserhalb des Zonengebiets verbindet. (2) Jede Fahrt, die zwei Punkte ausserhalb eines Zonengebiets verbindet. (3) Jede Direktfahrt, die In- und Ausland miteinander verbindet.
FRACHTBRIEF (ZUSCHLAG)
Im Grundpreis ist mit dem Frachtbrief eine Bestätigung für die Entgegennahme einer Sendung durch den Empfänger am letzten Abladeort vorgesehen. Empfangsbestätigungen für Zusatzstationen (zusätzlicher Frachtbrief) können entgeltlich verlangt werden.
HANDLING (VON BOXEN)
In einer Grundpauschale enthaltener Aufwand.
Der ordentliche Aufwand beträgt: Auslagerung der Box und Transport zur Laderampe. Rücknahme und Einlagerung der leeren Box. Controlling, Reinigung und Instandhaltung.
IMPLEMENTIERUNG VON DAUERAUFTRÄGEN
Betrifft insbesondere die einfache Erstellung, Aufbereitung und Verwaltung von Informationen, die Integration eines Einzelauftrages in eine Tour, Abklärungen vor Ort, die Schulung.
INKASSO
Eine Umtriebsentschädigung, wenn mehrmals gemahnt werden muss, oder wenn Regressforderungen gestellt werden müssen.
KOSTENVORSCHUSS
Kostenvorschüsse werden nur in Ausnahmefällen und nur bei bestehenden Kunden gewährt.
Falls eine (Zwischen-)Fahrt zum Kunden zwecks Abholung des Bargelds günstiger ist, als für den Kostenvorschuss verrechnet werden müsste, wird die Fahrt zum Kunden durchgeführt und auf den Kostenvorschuss verzichtet werden.
KURIERLEASING
Eine nach Zeitaufwand abgerechnete Fahrt innerhalb eines Zonengebiets.
Ausnahmsweise kann ein Kurierleasing auch Überland angeboten werden, wenn die eigentliche Fahrzeit im Verhältnis zur effektiven Auslieferzeit relativ gering ist. Ebenfalls nur in Ausnahmefällen möglich ist die Kombination einer Direktfahrt mit einem Kurierleasing.
MEHRWERTSTEUER
Zuschlag auf alle mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistungen. Eine Ausnahme von der Mehrwertsteuerpflicht gilt insbesondere für Sendungen ins Ausland.
NACHFORSCHUNGSAUFTRAG UND DOKUMENTEN-BEREITSTELLUNG
Kunden können die Details der Dienstleistungserbringung via e-tracking im Internet einsehen und in der Regel erhält der Empfänger eine Frachtbriefkopie zu seinen Akten. Darüber hinaus werden keine besonderen Bestätigungen für die Dienstleistungserbringung erbracht.
OFF-HOURS (ZUSCHLAG)
Zuschlag für Dienstleistungen ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten. Der Zuschlag wird auf den Grundpreis einschliesslich Wartezeit erhoben.
Ordentliche Öffnungszeiten sind: (1) an Werktagen 08:00 bis 18:00, (2) an Vorfeiertagen: 08:00 bis 16:00.
Massgebend für die Feststellung, ob ein Zuschlag verrechnet wird, ist (1) der Zeitpunkt der Bestellung und (2) – bei Vorbestellungen – auch der Zeitpunkt der Abholung.
Der Minimalbetrag ist der mindestens zu erzielende Zuschlag.
STADTKURIER
Eine Fahrt, die ausschliesslich Punkte innerhalb eines Zonengebiets verbindet; mit oder ohne Zusatzstation.
Für die Städte mit eigenem Citytrans-Knotenpunkt wird je ein Zonengebiet mit zwei Zonen ausgeschieden: (1) Stadt, (2) Agglomeration. Der Besonderheiten eines Knotenpunkts wird durch die Zonengrösse und dem Preis der Zonen Rechnung getragen.
STATION
Als Station gilt jeder Punkt auf einer Strecke, den ein Kurier auf besonderen Kundenwunsch hin anfahren muss.
In einer Fahrt sind grundsätzlich immer zwei Stationen enthalten: erster Ladeort, letzter Abladeort. Weitere Stationen sind zuschlagspflichtig (Zusatzstation).
Stationen müssen direkt anfahrbar sein. Ist dies nicht der Fall, muss ein Zuschlag nach Aufwand berechnet werden.
TREIBSTOFFZUSCHLAG
Der Zuschlag betrifft alle Dienstleistungen, die den Einsatz eines Fahrzeuges bedingen.
WARTE- UND LADEZEITEN
Die über die reine Fahrzeit hinaus für den Kunden geleistete Zeit.
VERSCHIEBUNGSPAUSCHALE
Betrifft Kunden, die im Rahmen eines laufenden Dauerauftrags einen einzelnen Auftrag verschieben.
VERSICHERUNG
Kosten für Versicherung können anfallen: Bei Inlandsendungen, wenn die Erhöhung der Versicherungssumme gewünscht wird. 2. Bei Internationalen Sendungen, wenn der Abschluss einer Versicherung gewünscht wird (nicht im Grundpreis inbegriffen).
Achtung: Internationale Sendungen sind standardmässig nicht versichert; der Abschluss einer Auslandsversicherung muss geprüft werden.
VERWALTUNG VON FREMDFAHRZEUGEN
Temporäre Integration von Fremdfahrzeugen in die eigene Flotte mit Parkplatz über Nacht auf gesichertem Areal.
ZUSATZSTATION
Siehe: Station.